Zum Beispiel:
- Feststellung und Überprüfung des Verkehrs- / Marktwertes bei Verkauf, Erwerb
- Entschädigung für die Ablösung bestehender Rechte (z.B. nach ErbbauRG, SchuldRAnpG)
- Wertermittlung zur Feststellung des Zugewinnausgleichs oder von Pflichtteilsansprüchen
- Nachweis eines niedrigeren Wertes zur Reduzierung von Erbschafts- / Schenkungssteuer
- Feststellung des Gebäudewertes bzw. des abschreibbaren Anteiles baulicher Anlagen
- Feststellung von Vermögenswerten und der Verkaufsmöglichkeiten in Betreuungsfällen
- Ermittlung der Wertveränderung bei behördlichen Eingriffen: Entschädigungswerte,
Ausgleichsbeiträge oder Bodenwerte in Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebieten.
- Ermittlung / Plausibilisierung von Beleihungswerten, Überwachung der Sicherheiten
- Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes (fair value) bzw. Impairmenttests
- Baufortschritts- und Mittelverwendungskontrolle
Zum Beispiel:
- Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen
- Mietshäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude
- Einzelhandelsimmobilien, Einkaufscenter, Markthallen
- Gaststätten, Pensionen, Hotels
- Kliniken, Wohnheime und Altenheime
- Tankstellen, Werkstätten, Fabriken, Lagerhallen
- Freizeitgrundstücke, Kleingartenlauben
Zum Beispiel:
- Wert des (bebauten) Erbbaurechts, Höhe der Gebäudeentschädigung bei Vertragsende
- Wertminderung durch Wohnungsrecht/-e, in Verbindung mit Reallast als Altenteilsrecht
- Wertermittlung bei Leitungsduldungsrechten oder Tankstellenrechten
- Wertminderung durch Geh-, Fahr-, Leitungs-, Fensterrechte, Bauverbote
- Grundstücks-Überbau, Notweg - Überbaurente, Notwegrente
- Besondere Bodenwerte nach SachenRBerG, Wert des Nutzungsrechtes nach SchuldRAnpG
- Wertermittlung bei Baulasten, Denkmalschutz, Planungsschäden, Enteignung sowie bei
Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Zum Beispiel:
- Machbarkeitsstudien, wirtschaftliche Optimierung
- Miet- und Kaufpreisentwicklungen
- Kalkulation von Aufwand und Ertrag von Projekten
- Nutzwertanalysen, Standortvergleich
Gutachtenvertrag
Nach Beratung Ihres Bewertungsproblems und Abschätzung des Kostenrahmens erfolgt bei Privatgutachten
die Beauftragung gem. §§ 631 ff BGB (Werkvertrag). Wir sind verpflichtet, Gutachten persönlich,
fachgerecht und rechzeitig zu erstatten. Die Kosten richten sich nach Umfang, Schwierigkeit, Immobilienwert bzw. nach gesetzlichen Vorschriften:
- Honorar nach Richtlinie des BVS: für Marktwertgutachten
- Vergütung nach JVEG: bei gerichtlicher Beauftragung
- Zeithonorar: Mietgutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Analysen
- Pauschalhonorar: Beleihungswertgutachten, Portfoliobewertungen
... und Beratung bzw. gutachterliche Stellungnahme zu Einzelaspekten
3 Beispiele:
(1) Nachweis des niedrigeren Wertes (§ 146 Abs. 7 BewG) gegenüber Finanzamt durch
Verkehrswertgutachen gem. § 194 BauGB für 2-Familienhaus mit Wohnungsrecht
in Berlin-Reinickendorf, OT Hermsdorf (Januar 2011):
- Ermittelter Wert = 179.000 EUR (--> persönliche Steuerersparnis = 26.000 EUR)
- Gutachten 54 Seiten (Textteil, Bilddokumentation, Quellen)
- Gutachtenkosten insgesamt = 1.260 EUR netto zzgl. ges. MwSt.:
Honorar nach Tabelle zur BVS-RL zzgl. Flächenaufmaß und
Berechnung Wohn-, Bruttogrund- und Geschossflächen: 1.050 EUR zzgl.
Nebenkosten: Unterlagenbeschaffung, Behördenauskünfte, Fahrten, Kopien: 210 EUR
(2) Begrenzung der Gutachtenkosten bei nicht eindeutig abschätzbarem Aufwand infolge
fehlender Unterlagen, unklarer Rechtsverhältnisse, erforderlicher Aufmessungen:
- Kosten je Objekt/Gebäde pauschal = 1.260,50 EUR netto zzgl. ges. MwSt. = 1.500 EUR
(3) Prüfung der Kaufpreis-Angemessenheit eines Einfamilienhauses (Fertighausprojekt):
- Gutachterliche Stellungnahme zum vorgegebenen Sachverhalt a.g. Besichtigung bzw.
Auswertung zur Verfügung gestellter Unterlagen (Kein Verkehrswertgutachten!)
- Kosten pauschal = 410 EUR netto zzgl. ges. MwSt. = 487,90 EUR
Erforderliche Unterlagen
Zur sachgerechten Wertermittlung sind in Abhängigkeit von Objekt und Zweck der Bewertung Unterlagen des Auftragebers erforderlich zu:
- Grundstück (Grundbuch, Auszug aus der Liegenschaftskarte)
- Gebäuden (Grundrisse, Schnitt, Flächen-/Raumberechnungen)
- Aufgeteilten Objekten (Teilung, Gemeinschaftsordnung, Bewirtschaftung)
- Lasten und Rechten (Erbbaurechtsvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauch)
- Nutzungen (Miet-, Pachtverträge, Kosten-/Einnahmenübersicht)
- Bescheiden öffentlicher Verwaltungen, Gerichte oder Finanzamt
Fehlende benötigte Unterlagen fordern wir von Ämtern bzw. aus Archiven an. Für Bescheide und Informationen können Verwaltungen Gebühren bzw. Kosten erheben.
Überblick wichtiger Unterlagen:
Marktrecherche
Unsere Gutachten gründen sich auf eigene Marktbeobachtungen und aktuelle Richt- bzw. Vergleichswerte
der Gutachterausschüsse und Amtsverwaltungen. Dem Zweck entsprechend erfolgt unsere
marktkonforme Bewertung zum gegenwärtigen, zu zeitlich zurückliegendem Stichtag oder für
kreditwirtschaftliche Zwecke entsprechend Kreditlaufzeit.
Besondere Objektmerkmale
Mit dem Eigentum am Grundstück verbundene Rechte oder auf dem Grundstück ruhende Belastungen werden von
uns anhand öffentlicher Register, Archivunterlagen und vorgelegter Verträge gewissenhaft ermittelt und
ausgewiesen, da sie erheblichen Einfluss auf Nutzungs- bzw. Verwertungsmöglichkeit und damit auf den
Grundstückswert haben können.
Bewertungsmethoden
Neben "klassischen Verfahren" nach Baugesetzbuch/ImmoWertV, den Vorgaben nach Pfandbriefgesetz/BelWertV werden entsprechend Zweck und Aufgabenstellung auch DCF-Verfahren [IAS 40.46 (c)], Investment-Methode oder hausinterne Methoden des Auftraggebers zur Wertermittlung
angewandt.
Bearbeitungszeit
Nach Objektbesichtigung (ggf. einschließlich Aufmaß) und Einsicht erforderlicher Unterlagen beträgt die
reine Bearbeitungszeit für Einzelgutachten etwa 5 Arbeitstage. Für aggregierte Einzelbewertungen,
Besichtigungsbewertungen, Cluster- bzw. Portfolioanalysen anhand von Vergleichstransaktionen und
Desktopbewertungen vereinbaren wir mit Ihnen kurzfristige Bearbeitungszeiten und Honorar individuell nach
Zeitaufwand bzw. Objektumfang.
Ausfertigung
Gutachten werden individuell, prüfbar und nachvollziehbar erstattet mit Nachweis genutzter
Unterlagen, Quellen- und Bilddokumentation. Bei größerem Objektumfang erfolgt die Bereitstellung in digitaler Form (Basis: PDF bzw. für Beleihungszwecke LORA, ARGUS).
Gewährleistung
Für die Qualität unserer Gutachten leisten wir Gewähr über mindestens 3 Jahre (§ 195 BGB) und übernehmen
die Haftung (vorliegende Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung).
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