Leistungen
Unser Leistungsangebot richtet sich an Gerichte, Privatpersonen, behördliche und gewerbliche Auftraggeber und Banken:
Bewertungsanlässe
- Kauf, Verkauf, Umnutzungen oder Investitionen
- Ehescheidung, Auflösung einer Gemeinschaft oder Gesellschaft
- Erbschaft, Schenkung, Übertragung
- Vermögenssorge in Betreuungs- oder Vormundschaftsangelegenheiten
- Widerspruch gegen Steuerbescheide bei Kauf, Erbschaft, Schenkung
- Außergerichtliche Streitbeilegung durch Schiedsgutachten
- Bewertung in Neuen Bundesländern (SachenRBerG, SchuldRAnpG)
- Maßnahmen nach dem besonderen Städtebaurecht
- Beleihungsprüfung, Kreditfinanzierung, Ermittlung Bautenstand
- Bewertungen auch zu zurückliegenden Stichtagen in der Vergangenheit
Zum Beispiel:
- Feststellung und Überprüfung des Verkehrs- / Marktwertes bei Verkauf, Erwerb
- Entschädigung für die Ablösung bestehender Rechte (z.B. nach ErbbauRG, SchuldRAnpG)
- Wertermittlung zur Feststellung des Zugewinnausgleichs oder von Pflichtteilsansprüche
- Nachweis eines niedrigeren Wertes zur Reduzierung von Erbschafts- / Schenkungssteuer
- Feststellung des Gebäudewertes bzw. des abschreibbaren Anteiles baulicher Anlagen
- Feststellung von Vermögenswerten und der Verkaufsmöglichkeiten in Betreuungsfälle
- Ermittlung der Wertveränderung bei behördlichen Eingriffen:
Entschädigungswerte, Ausgleichsbeiträge oder Bodenwerte in Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebieten - Ermittlung / Plausibilisierung von Beleihungswerten, Überwachung der Sicherheiten
- Baufortschritts- und Mittelverwendungskontrolle im Bankenauftrag
- Überprüfung vorliegender Gutachten im Rahmen gutachterlicher Stellungnahmen
Bewertungsobjekte
- Unbebaute Grundstücke, Erholungsgrundstücke oder Brachflächen
- Grundstücke mit Wohn-, Gewerbe- oder industrieller Nutzung
- Aufgeteilte Objekte (Wohnungs- und Teileigentum)
- Spezial- und Managementimmobilien
- Immobilien für den Gemeinbedarf bzw. der Städte und Kommunen
Zum Beispiel:
- Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen
- Mietshäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude
- Einzelhandelsimmobilien, Einkaufscenter, Markthallen
- Gaststätten, Pensionen, Hotels
- Kliniken, Ärztehäuser, Wohnheime und Pflegeheime
- Werkstätten, Hallen, Fabriken, Logistikobjekte
- Erholungs- und Freizeitgrundstücke
- Schulgebäude, Kindertagesstätten, Amtsgebäude
Bewertung von Rechten und Belastungen
- Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte
- Nießbrauchrechte, Dienstbarkeiten
- Rechte oder Verpflichtungen aus besonderen Mietvertragsklauseln
- Privat-/ Nachbarrechtliche Beschränkungen nach BGB oder Landesrecht
- Verfügungs- und Erwerbsrechte
- Besondere Rechtsverhältnisse
- Reallasten und Grundpfandrechte (Sicherungs- und Verwertungsrechte)
- Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
Zum Beispiel:
- Wert des (bebauten) Erbbaurechts, Höhe der Gebäudeentschädigung bei Vertragsende
- Wertminderung durch Wohnungsrecht/-e, in Verbindung mit Reallast als Altenteilsrecht
- Wert mit Nießbrauch und bedingtem Rückübertragungsanspruch belasteter Immobilien
- Wertermittlung bei Leitungsduldungsrechten oder Tankstellenrechten
- Wertminderung durch Geh-, Fahr-, Leitungs-, Fensterrechte, Bauverbote
- Grundstücks-Überbau, Notweg - Überbaurente, Notwegrente
- Sachwert von Gebäude und Anpflanzungen nach Schuldrechtsanpassungsgesetz
- Wertermittlung bei Baulasten, Denkmalschutz, Planungsschäden,
Enteignung sowie bei Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Markt- und Standortbewertungen
- Standortanalysen, Marktstudien, Teilmarktanalysen
- Wettbewerbs- und Risikoanalysen
- Analyse / Erarbeitung von Nutzungskonzepten
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Renditeanalysen
Zum Beispiel:
- Machbarkeitsstudien, wirtschaftliche Optimierung
- Miet- und Kaufpreisentwicklungen
- Kalkulation von Aufwand und Ertrag von Projekten
- Nutzwertanalysen, Standortvergleich
Gutachtenvertrag
Nach Beratung Ihres Bewertungsproblems und Abschätzung des Kostenrahmens erfolgt bei Privatgutachten die Beauftragung gem. §§ 631 ff BGB (Werkvertrag). Wir sind verpflichtet, Gutachten persönlich, fachgerecht und rechtzeitig zu erstatten. Die Kosten richten sich nach Umfang, Schwierigkeit, Immobilienwert bzw. nach gesetzlichen Vorschriften:
- Honorar nach Richtlinie des BVS für Wertermittlungsgutachten
- Vergütung nach JVEG bei gerichtlicher Beauftragung
- Honorar nach Zeitaufwand für gutachterliche Stellungnahmen
- Pauschalhonorar für Beleihungswertgutachten, Portfoliobewertungen
Gewährleistung Gutachtenqualität
Unsere Gutachten gründen sich auf persönliche Besichtigungen, eingesehene Katasterunterlagen und nachvollziehbare Ableitungen genutzter Daten mit nachprüfbaren Quellenangaben. Angewandte Bewertungsverfahren und Ergebnisse werden verständlich erklärt und begründet.
Dem Verwendungszweck entsprechend sind unsere Gutachten geeignet zur Vorlage bei Gerichten, Behörden oder Banken. Für die Qualität unserer Gutachten leisten wir Gewähr über mindestens 3 Jahren (§ 195 BGB). Eine Vermögenschaden- Haftpflichtversicherung liegt vor.
Besondere Objektmerkmale
Mit dem Eigentum am Grundstück verbundene Rechte oder auf dem Grundstück ruhende Belastungen werden von uns anhand öffentlicher Register, Archivunterlagen und vorgelegter Verträge gewissenhaft ermittelt und ausgewiesen, da sie erheblichen Einfluss auf Nutzungs- bzw. Verwertungsmöglichkeit und damit auf den Grundstückswert haben können.
Marktrecherche
Unsere Gutachten gründen sich auf eigene Marktbeobachtungen und aktuelle Richt- bzw. Vergleichswerte der Gutachterausschüsse und Amtsverwaltungen. Dem Zweck entsprechend erfolgt unsere marktkonforme Bewertung zum gegenwärtigen, zu zeitlich zurückliegendem Stichtag oder für kreditwirtschaftliche Zwecke entsprechend Kreditlaufzeit.
Erforderliche Unterlagen
Zur sachgerechten Wertermittlung sind in Abhängigkeit von Objekt und Zweck der Bewertung Unterlagen des Auftraggebers erforderlich zu:
- Grundstück (Grundbuch, Auszug aus der Liegenschaftskarte)
- Gebäuden (Grundrisse, Schnitt, Flächen-/Raumberechnungen)
- Aufgeteilten Objekten (Teilung, Gemeinschaftsordnung, Bewirtschaftung)
- Lasten und Rechten (Erbbaurechtsvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauch)
- Nutzungen (Miet-, Pachtverträge, Kosten-/Einnahmenübersicht)
- Bescheiden öffentlicher Verwaltungen, Gerichte oder Finanzamt
Fehlende benötigte Unterlagen fordern wir von Ämtern bzw. aus Archiven an. Für Bescheide und Informationen können Verwaltungen Gebühren bzw. Kosten erheben.