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Leistungen

Unser Leistungsangebot richtet sich an Gerichte, Privatpersonen, behördliche und gewerbliche Auftraggeber und Banken:

Bewertungsanlässe

  • Kauf, Verkauf, Umnutzungen oder Investitionen
  •  Ehescheidung, Auflösung einer Gemeinschaft oder Gesellschaft
  •  Erbschaft, Schenkung, Übertragung
  •  Vermögenssorge in Betreuungs- oder Vormundschaftsangelegenheiten
  •  Widerspruch gegen Steuerbescheide bei Kauf, Erbschaft, Schenkung
  •  Außergerichtliche Streitbeilegung durch Schiedsgutachten
  •  Bewertung in Neuen Bundesländern (SachenRBerG, SchuldRAnpG)
  •  Maßnahmen nach dem besonderen Städtebaurecht
  •  Beleihungsprüfung, Kreditfinanzierung, Ermittlung Bautenstand
  •  Bewertungen auch zu zurückliegenden Stichtagen in der Vergangenheit

Zum Beispiel:

  • Feststellung und Überprüfung des Verkehrs- / Marktwertes bei Verkauf, Erwerb
  • Entschädigung für die Ablösung bestehender Rechte (z.B. nach ErbbauRG, SchuldRAnpG)
  • Wertermittlung zur Feststellung des Zugewinnausgleichs oder von Pflichtteilsansprüche
  • Nachweis eines niedrigeren Wertes zur Reduzierung von Erbschafts- / Schenkungssteuer
  • Feststellung des Gebäudewertes bzw. des abschreibbaren Anteiles baulicher Anlagen
  • Feststellung von Vermögenswerten und der Verkaufsmöglichkeiten in Betreuungsfälle
  • Ermittlung der Wertveränderung bei behördlichen Eingriffen: 
    Entschädigungswerte, Ausgleichsbeiträge oder Bodenwerte in Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebieten
  • Ermittlung / Plausibilisierung von Beleihungswerten, Überwachung der Sicherheiten
  • Baufortschritts- und Mittelverwendungskontrolle im Bankenauftrag
  • Überprüfung vorliegender Gutachten im Rahmen gutachterlicher Stellungnahmen

 Bewertungsobjekte

  • Unbebaute Grundstücke, Erholungsgrundstücke oder Brachflächen
  • Grundstücke mit Wohn-, Gewerbe- oder industrieller Nutzung
  • Aufgeteilte Objekte (Wohnungs- und Teileigentum)
  • Spezial- und Managementimmobilien
  • Immobilien für den Gemeinbedarf bzw. der Städte und Kommunen

Zum Beispiel:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen
  • Mietshäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude
  • Einzelhandelsimmobilien, Einkaufscenter, Markthallen
  • Gaststätten, Pensionen, Hotels
  • Kliniken, Ärztehäuser, Wohnheime und Pflegeheime
  • Werkstätten, Hallen, Fabriken, Logistikobjekte
  • Erholungs- und Freizeitgrundstücke
  • Schulgebäude, Kindertagesstätten, Amtsgebäude

 Bewertung von Rechten und Belastungen

  •  Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte
  •  Nießbrauchrechte, Dienstbarkeiten
  •  Rechte oder Verpflichtungen aus besonderen Mietvertragsklauseln
  •  Privat-/ Nachbarrechtliche Beschränkungen nach BGB oder Landesrecht
  •  Verfügungs- und Erwerbsrechte
  •  Besondere Rechtsverhältnisse
  •  Reallasten und Grundpfandrechte (Sicherungs- und Verwertungsrechte)
  •  Öffentlich-rechtliche Beschränkungen

Zum Beispiel:

  • Wert des (bebauten) Erbbaurechts, Höhe der Gebäudeentschädigung bei Vertragsende
  • Wertminderung durch Wohnungsrecht/-e, in Verbindung mit Reallast als Altenteilsrecht
  • Wert mit Nießbrauch und bedingtem Rückübertragungsanspruch belasteter Immobilien
  • Wertermittlung bei Leitungsduldungsrechten oder Tankstellenrechten
  • Wertminderung durch Geh-, Fahr-, Leitungs-, Fensterrechte, Bauverbote
  • Grundstücks-Überbau, Notweg - Überbaurente, Notwegrente
  • Sachwert von Gebäude und Anpflanzungen nach Schuldrechtsanpassungsgesetz
  • Wertermittlung bei Baulasten, Denkmalschutz, Planungsschäden, 
    Enteignung sowie bei Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Markt- und Standortbewertungen

  •  Standortanalysen, Marktstudien, Teilmarktanalysen
  •  Wettbewerbs- und Risikoanalysen
  •  Analyse / Erarbeitung von Nutzungskonzepten
  •  Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Renditeanalysen

Zum Beispiel:

  • Machbarkeitsstudien, wirtschaftliche Optimierung
  • Miet- und Kaufpreisentwicklungen
  • Kalkulation von Aufwand und Ertrag von Projekten
  • Nutzwertanalysen, Standortvergleich

Gutachtenvertrag

Nach Beratung Ihres Bewertungsproblems und Abschätzung des Kostenrahmens erfolgt bei Privatgutachten die Beauftragung gem. §§ 631 ff BGB (Werkvertrag). Wir sind verpflichtet, Gutachten persönlich, fachgerecht und rechtzeitig zu erstatten. Die Kosten richten sich nach Umfang, Schwierigkeit, Immobilienwert bzw. nach gesetzlichen Vorschriften:

  •  Honorar nach Richtlinie des BVS für Wertermittlungsgutachten
  •  Vergütung nach JVEG bei gerichtlicher Beauftragung
  •  Honorar nach Zeitaufwand für gutachterliche Stellungnahmen
  •  Pauschalhonorar für Beleihungswertgutachten, Portfoliobewertungen

Gewährleistung Gutachtenqualität

Unsere Gutachten gründen sich auf persönliche Besichtigungen, eingesehene Kataster­unterlagen und nach­vollziehbare Ableitungen genutzter Daten mit nach­prüfbaren Quelle­nangaben. Angewandte Bewertungs­verfahren und Ergebnisse werden verständlich erklärt und begründet. 

Dem Verwendungs­zweck entsprechend sind unsere Gut­achten geeignet zur Vorlage bei Gerichten, Behörden oder Banken. Für die Qualität unserer Gutachten leisten wir Gewähr über mindestens 3 Jahren (§ 195 BGB). Eine Vermögens­chaden- Haftpflicht­versicherung liegt vor.

Besondere Objektmerkmale

Mit dem Eigentum am Grundstück verbundene Rechte oder auf dem Grund­stück ruhende Belastungen werden von uns anhand öffentlicher Register, Archiv­unterlagen und vorgelegter Verträge gewissen­haft ermittelt und ausgewiesen, da sie erheblichen Einfluss auf Nutzungs- bzw. Verwertungs­möglichkeit und damit auf den Grund­stücks­wert haben können.

Marktrecherche

Unsere Gutachten gründen sich auf eigene Markt­beobachtungen und aktuelle Richt- bzw. Vergleichs­werte der Gutachter­ausschüsse und Amts­verwaltungen. Dem Zweck entsprechend erfolgt unsere markt­konforme Bewertung zum gegen­wärtigen, zu zeitlich zurück­liegendem Stich­tag oder für kredit­wirtschaftliche Zwecke entsprechend Kreditlaufzeit.

Erforderliche Unterlagen

Zur sachgerechten Wertermittlung sind in Abhängigkeit von Objekt und Zweck der Bewertung Unterlagen des Auftraggebers erforderlich zu:

  •  Grundstück (Grundbuch, Auszug aus der Liegenschaftskarte)
  •  Gebäuden (Grundrisse, Schnitt, Flächen-/Raumberechnungen)
  •  Aufgeteilten Objekten (Teilung, Gemeinschaftsordnung, Bewirtschaftung)
  •  Lasten und Rechten (Erbbaurechtsvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauch)
  •  Nutzungen (Miet-, Pachtverträge, Kosten-/Einnahmenübersicht)
  •  Bescheiden öffentlicher Verwaltungen, Gerichte oder Finanzamt

Fehlende benötigte Unterlagen fordern wir von Ämtern bzw. aus Archiven an. Für Bescheide und Informationen können Verwaltungen Gebühren bzw. Kosten erheben.