Impressum
Dipl.-Ing. (FH) Henry Wessel
Ingenieurbüro für Immobilienbewertung
Loschwitzer Straße 32
01309 Dresden - Blasewitz
Kontakt:
Telefon: 0351 - 8894 7530
wessel@gutachten-immobilien.de
Verantwortlich für Inhalt:
Dipl.-Ing. (FH) Henry Wessel, Beratender Ingenieur
Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind gem. § 36 Gewerbeordnung tätig. Henry Wessel wurde durch die IHK Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden für das Sachgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der IHK Dresden. Diese kann unter https://www.dresden.ihk.de/ eingesehen werden.
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV aller Immobilienarten (LF), Zert.-Nr. DIA-IB-177
Das Zertifizierungsverfahren erfolgte gem. der Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Unterlagen und Zertifikat können bei der Zertifizierungsstelle DIA Consulting AG, Eisenbahnstr. 56, 79098 Freiburg eingesehen werden https://www.dia-consulting.de
- Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS), Charlottenstr. 79/80, 10117 Berlin www.bvs-ev.de
- Mitglied im Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg (VVS), Ahornallee 30, 14050 Berlin https://www.vvs-ev.de/Berlin_Brandenburg.html
- Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im LK Görlitz, Geschäftsstelle: Landratsamt - Vermessungsamt, Georgewitzer Straße 60, 02708 Löbau.
- Beratender Ingenieur auf Satzungsgrundlage der Ingenieurkammer Sachsen, Annenstr. 10, 01067 Dresden.
Berufsgrundsätze und Satzung können eingesehen werden: https://ing-sn.de/
Berufsbezeichnungen:
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- Die Gutachtenerstattung erfolgt ausschließlich höchstpersönlich, also in eigener Person durch den Unterzeichner des Gutachtens (identisch mit der Person des Vertragspartners, Auftragnehmers).
- Honorarrichtline des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
- Justizvergütungs- u. Entschädigungsgesetz (JVEG)
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